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Einen Gutachter benötigen Sie fast immer bei einem Verkehrsunfall, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer angefahren und beschädigt wird. Hier spricht man vom Haftpflichtschaden.
Sie sollten, wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet verunfallt wurde, immer einen Sachverständiger zur Schadenshöhe hinzuziehen. Der Sachverständiger wird Ihnen dann eine evtl. zustehende Wertminderung im Gutachten eintragen (was die Versicherung gerne vermeiden). Im Gutachten stehen die voraussichtlichen Reparaturtage, was für eine Nutzungsausfallentschädigung wichtig ist. Bei Totalschaden steht ein Wiederbe- schaffungs- und Restwert im Gutachten. Diesen Restwert setzt der Gutachter ein und muss über eine regionale Restwertbörse ermittelt werden.
Die Versicherungen nehmen, um hohe Restwerteangebote zu erzielen, nicht nur regionale Aufkäufer, sondern auch überregionale, die meist unrealistische Preise bieten, was zur Folge hat, dass die Versicherung den Auszahlungsbetrag teilweise stark mindern wird. Beispiel: (Wiederbeschaffungswert abzgl. Unrealistischen Restwert = Auszahlungsbetrag).
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Sachverständiger Jürgen Weggel
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